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Eidgenössische Anerkennung der Podologie-AusbildungDas Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat mit dem Erlass vom 13. Mai 2005 die Verordnung über die berufliche Grundbildung Podologin/Podologe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis per 1. Juni 2005 in Kraft gesetzt. Die Ausbildung zur Podologin / Podologen ist eine dreijährige Beruflehre und findet in einem anerkannten Betrieb statt. Links zum Thema:
Quelle Bundesamt für Berufsbildung (Copyright 2005) |
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Last update:
12.07.09 Copyright © 2005 by Roland Heinzer. All rights reserved |